Quelle: "Beschreibung der Stadt und Herrschaft Hohenelbe ..." von Johann Lamb, Gitschin 1830

Wappenurkunde der Stadt Hohenelbe

Wir haben auch obangedeuten von Uns erhobenen ausgesetzten und begnadeten Hohenelb ferner diese Gnade aus habender Unserer königl. Macht gethan und thun solches in Kraft dieses Briefes: daß selbiges ein Wappen oder ein Zeichen, nemlich ein Schild in zwey Felder abgetheilt, in dem obern weißen Feld zwey grüne Tannenbäume und in dem untern rothen Feld zwey Berghämmer kreuzweis gelegt in einem gelben Schild, allermaßen selbiges alles durch die Hand und Kunst des Mahlers in Mitten dieses Briefes beßer und eigentlicher gemahlt ist, führen und haben sollen, geben und ertheilen.

Welches Wappen und Siegel nun, werden Bürgermeister und Rath mehr erwähnten Städtls Hohenelb jetzig und künftig, in allen und jeden deren Gemeinen Angelegenheiten gebrauchen, auch die Schreiben und andere deren Nothdurften, so weit es deren Angelegenheit erfordern würde, mit grünen Wachssiegeln können, und Macht haben; dazu auch geben Wir und setzen mehr angezogenem hohenelbischen Inwohnern jetzig- und künftigen des Jahrs zwey Jahrmärkte, als den ersten an dem Tag Skt. Philippi und Jakobi – und den andern Tags Skt. Mathiä des Apostels Christi mit acht nach einander folgenden Tagen, und gewöhnlichen Freykauf; ingleichen einen Wochenmarkt an einem jeden Sonnabend zu genießen aus; Welche Jahr- und Wochenmärkt zu bestimmten Zeiten sollen oftgemeldete Inwohner des Städtleins Hohenelb, wie ingleichen deren obbedeuten Personen Freyheit und Begnadung aller dergestalt, wie selbige andere Städtlein im Königreich Böheimb bei ihren Jahr- und Wochenmärkten halten und genießen, ohne Irrung, auch alle und jede Weigerung, sowohl auch ohne Unsere Unser Erben und nachkommenden Könige zu Böheimb Zorns und Ungnad dabei unverbrüchlich verbleiben laßen sollet.

Hingegen wollen wir, daß diese unsere ertheilte Begnadung einem jeden an seiner Gerechtigkeit unnachtheilig und unschädlich seyn solle.

Dessen zum Zeugnis haben Wir Unsere königl. Insiegel an diesen Brief zu hangen anbefohlen. Geben Wien am Montag nach Sct. Franziszi im 1533 Unserer Reiche des römischen im 3ten und der andern im 7ten Jahr.

Ferdinand.  
  Vit. Jos. Pflug de Robenstein.
Sup. regni Bohemia Canc.

Stadtwappen Hohenelbe



Die Originalurkunde

Stadtwappen Hohenelbe



Das anhängende Wachssiegel

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