Quelle: "Aus Rübezahlsheimat"

Gedenkschrift für die Nachkommenschaft zur Erinnerung

Aufgenommen im Jahre 1850 und fortgesetzt in den folgenden Jahren.
(Wörtlich von Franz Meißner dem "Gerichtsprotokoll vor die ehrsame
Gemeinde Niederlangenau, erricht im Jahre 1794, entnommen.)


Liebe Nachkommenschaft!

Wenn ihr einst dieses Buch nachsuchet, werdet ihr darin seit 1800 bis ins Jahr 1850 äußerst wenig eingetragen finden, – und man hofft, es wird euch freuen, – wenn mehrere Begebenheiten, die sich derzeit zugetragen und nach welchen manche Tatsachen eingerichtet wurden, hier aufgezeichnet werden, doch haltet stets im Sinne, daß diese Schrift nicht sogleich aufgenommen, sondern erst jetzt eingezeichnet wird, doch reine Wahrheit liegt in den Worten, und keine Märchen.

Unsere Vorfahren waren Leibeigene der Obrigkeit, der Herrschaft Hohenelbe, des "Grafen von Morzin", und wurden zeitweilig fast wie Sklaven betrachtet, indem sie ihre Häuser verlassen und der Herrschaft Robot leisten mußten. Unter dem unvergeßlichen, leider! doch nur 10 Jahre 1780 bis 1790 regierenden Monarchen, Kaiser Josef II. sollten die Leibeigenschaften abgeschafft werden. Die hohe Regierung ging selbst auf ihren Herrschaften damit voran, das heißt: es wurden die bestimmten Robotstage, in Zug- und Handarbeit, und manche andere weitere Knechtung aufgehoben, und dafür ein jährlicher Zins in Geld bezahlt, weil die Obrigkeiten aus, der Arbeitsleistung trotzdem, daß sie umsonst geleistet werden mußten, dennoch keinen Nutzen hatten, indem kein Arbeitsgeist herrschte, und so durch Geldumwandlung besser daraus kam, und die Menschheit konnte sich wieder ihre Felder und Wiesen besser und regelmäßiger bebauen. Ein Gärtner hatte nach Größe seiner Besitzung, – 13 bis 150 Handarbeits- und ein Bauer auch 15 bis 20 Handarbeitstage und 50 bis 150 Zugarbeitstage mit 1 oder 2 Pferden.

Einige Herrschaften behielten die Naturalarbeitsleistung bis ins Jahr 1848, wo sie dann reluirt werden mußte, im Anordnungswege von Sr. Majestät Ferdinand dem Gütigen, Kaiser von Österreich.

Auch der ehemalige Guts- und Herrschaftsbesitzer (denn die Einteilung, war bis ins Jahr 1850 nur nach Herrschaften und Kreisen) oder wie man dermalen sagen mußte: Gnädige Grundobrigkeit, Franz Xaverius Reichsgraf von Morzin, trat den Wünschen der Regierung bei, und es wurde 1781 zwischen Obrigkeit und Untertanen ein Robot-Reluzions-Kontrakt geschlossen.

Nun dürftet ihr der Ansicht sein, – es ward Ruhe, Einigkeit und Liebe zwischen den kontrahierenden Parteien – doch leider! – es ward nur zu bald anders. Die gute Obrigkeit starb, es kamen seine anderen Erben, – denen nicht alles anständig sein mochte, auch die Zeitverhältnisse und Praxis erklärte manches anders aus, es wurde gesucht, – diesen Kontrakt zu entkräften, und manchen Paragraphen anders zu deuten. Die Obrigkeit hatte Geld und Hilfe genug, – die Leute wurden jedoch bald uneinig, müde – und erlagen meistens den Beschlüssen der hohen Obrigkeit oder ihren Beamten, – welch letztere ganz in ihrem Brote standen. Unter diesen Paragraphen ward besonders der Paragraph 6 ein Streit- und Zankapfel, um den 30 Jahre gestritten wurde, und am Ende durch Betrug des Rechtsfreundes – mußten die Untertanen erliegen, indem er die Rekursfrist verstreichen ließ, – und sich inzwischen für die Obrigkeit statt für die Untertanen verwenden ließ.

Ein 2. Punkt war der § 7. Die Richter und Schänker waren ehemals robotfrei und wurden durch den Kontrakt in die Zinszahlung einbezogen. Die Obrigkeit gab jedem Richter jedoch, alle Jahre 6 Klaftern weiches Holz, welches die Bauernschaft unentgeltlich zuführte. Für dieses Holz aber mußten die Richter sich obrigkeitlich fügen und schmiegen, taten sie es nicht, so suchte man, – sie zu entfernen, und ließ andere wählen. Die Gemeinde sagte nicht viel dazu, – oder durfte auch nicht viel sagen sonst ...

Ein besonders für die Gemeinde gut handelnder Richter war Franz Burkerth aus Kleinlangenau Nr. 16. Man hetzte jedoch so lange, bis er entlassen werden mußte. - Er führte zugunsten der Gemeinde einen Prozeß wegen Getreidelieferung im Kriege durch. – Ein dritter Punkt waren die freigelassenen Aushilfstage, die man nach und nach auf 38 000 Tage erhob, gegen die kleine Tagesgebühr mußte alles geleistet werden.

Bei Straßen-Baulichkeiten hat die Obrigkeit äußerst wenig geleistet, – sie tat, was sie wollte, – und die Untertanen mußten Folge leisten. Zu dem Straßenbau von Hohenelbe nach Mittellangenau, baute die Obrigkeit nur die Kanäle, – und die Untertanen, mußten Sturzpflaster, Steine und Beschotterung kaufen und selbst Prozesse mit der Obrigkeit sind kostspielig, – so prozeßte die Stadt Hohenelbe anno 1811 wegen Laudemien, – und sie behielt die Oberhand, und zahlte kein Laudemium, während die Dorfbewohner bis ins 1848er Jahr es zahlen mußten. Die Straße von Mittellangenau nach Lauerwasser wurde ebenfalls gebaut.

Die Straße durch Langenau bis Niederhof ward ebenfalls 1842 angefangen zu bauen, doch durch schlechte Einführung kam selbe nicht bis zur bestimmten Zeit zur Ausführung, der Beamte hatte den Pächter einer ohnedies unzulänglichen Kaution entbunden, und er entlief am Ende ganz und weg davon, nach Schlesien. Die ganze Straßenangelegenheit kam in eine Verwirrung und ist deren Lösung bis jetzt noch nicht ersichtlich. Doch die Gemeindeinsassen haben das Leiden davon, indem viel Geld weg, und keine Straße fertig ist. Vielleicht gibt die Zukunft baldige Besserung.

In diesen Umständen, – wo die Obrigkeit allein anordnete, – durch ihre Beamten tun ließ, fast nach Belieben, da sie die erste Behörde war, und alle ihre Untertanen; – ging es von jeher, – wie schon oben erwähnt, bis bald in den Monat März 1848.

Im Feber 1848 entstand in Frankreich eine Unruh, – der König wurde vom Thron entsetzt, – der Thron zertrümmert, und der König samt Familie floh nach England. Frankreichs Königreich wurde zur Republik. In Wien entstand ebenfalls eine kleinliche Erhebung, kam am 13. März 1848 zum Lautwerden, und der damalige Kaiser Ferdinand I. gab am 15. März des Jahres seinem Staate und Völkern eine Konstitution, – das heißt eine neue Staatsverfassung sollte zusammengestellt werden, der Absolutismus sollte aufgehoben werden, und als eine beschränkte Monarchie in Wirksamkeit treten. Auch in Prag kam es am 14. und 15. März 1848 zu Vereinen und Gesuchs-Petitionen an den Monarchen, um verschiedene Abänderungen in politischer und judizieller Einteilung.

Als nun am 15. März 1848 die Konstitution vom Kaiser in Wien proklamiert wurde, – wurde gejauchzt, geschwelgt und gejubelt in fast allen Städten der Monarchie, und tausende Flaschen Champagner Wein wurden ausgeleert; der Jubel über die Freiheit war kein Ende; – die Städter übertrieben es fast überall. –

Auch in Hohenelbe wurden am Rathause oben im Turme Fahnen ausgesteckt, halb weiße, – halb rote (Böhmens Landesfarben), Bandel-Rosetten, weiß und rot an die Brust des Rockes geheftet, von Beamten, an die Geistlichkeit und Lehrer, – und sonstige Beliebte derlei Zeichen verteilt, als Konstitutionsverkündigung, – überall wurde gejubelt und getrunken in Fülle, – alles – reich und arm, – umarmte sich – (im Taumel), – man betrachtete sich als gleiche Brüder, – und trug gleiche Kappen, – von blauem Tuche, weißen und roten Streifen und voran die Kokarde: weißen Löwen im roten Felde. –

Es entstand die Nationalgarde (das Gesetz darüber konnte kaum erwartet werden), was nur ein Gewehr tragen konnte, Meister, Herr, Beamte, Geselle, alles wurde Gardist. Die Gewehre waren unzulänglich, – Degen klirrten, und es entstanden vier Kompanien, welche exerzierten wöchentlich einigemal in Hohenelbe. Der Nicht-Gardist ward, – galt nichts, – wurde öfters kaum beachtet.

Auch in Oberlangenau wurde eine Kompanie zusammengestellt durch H. Ehringer, Bleichinhaber; doch in Niederlangenau wurde der Sinn dafür nicht sehr feurig, insbesondere fand es die Bauernschaft nicht für günstig, – beizutreten, bis es so nach und nach erkaltete, da der Gärtner nicht allein als Beschützer dastehen wollte, – und die Bauernschaft wollte nichts beitragen und sich fügen.

Als in Prag in den Maitagen 1849 eine Uneinigkeit zwischen Tschechen und Deutschen entstand, rückten Gardisten von Hohenelbe Oberlangenau, infolge eines anonymen Briefes aus Sobotka, gegen 100 Mann, mit Sack und Pack, aus, – doch als sie nach Sobotka kamen, – fanden sie nicht viel Beistand, worauf eine Bedenklichkeit erhoben wurde, – und kehrten hinter Sobotka statt gegen Prag zurück in ihre Heimat. Seit jener Zeit, da mancher Familienvater seine Gattin, Kinder zurückließ, und nicht wissen konnte, ob er wiederkehren werde, – erkaltete das ganze Gardewesen, – und die in Hohenelbe sehr schöne angeschaffte Gardefahne – fand nicht so viel Teilnehmer.

Seit dem März 1848 bis Ende 1848 ging es fast überall sehr feurig, lustig und manchmal bald gar zu hitzig zu. Zeitschritten erschienen in Fülle, – meistens frei, und öfters etwas frech dabei. Es konnte nicht genug gelesen werden. Besonders wurden Beamte durchgehechelt und erhielten manche bittere Vorwürfe, – und mußten stille, – ruhig dabei sein, durften sich nicht verteidigen, – denn die alten Ämter der Obrigkeiten, wo sie angestellt waren, waren aufhehoben, – alles sollte kaiserlich werden, und sie wußten nicht, wie es mit ihnen stehen werde, – daher schwiegen sie meistenteils. Auch der damalige Oberamtmann Josef Krikawa erhielt in der Schlosshofkanzlei des Grafen Rudolf von Morzin, – einige Rügen und Tadel von einigen der Bauernschaft aus Oberlangenau beginnend.

Es war die Pressefreiheit proklamiert, – jeder schrieb und las, – so dass der, – der nicht lesenslustig war, – für einfältig, – kalt, – ja öfters als dumm geschildert wurde. Selbst in Niederlangenau entstand ein Leseverein aus 20 Mitgliedern pro 1848 und 1849, wo das Konstitutionelle Blatt und der Volksfreund gelesen wurde. Die Blätter wurden jedem zugesandt und kosteten jedem jährlich zirka 1 fl. C. Wh. – Mit Ende 1849 erkühlte die Leselust, ja vielmehr Lesewut, – und es durften nicht mehr so frei und frech die Zeitungen gedruckt werden.

Doch in diesen Freuden- und Freiheitszeiten wurde eines besonders fühlbar, – es war der Verlust der klingenden Münze, Taler, Silber, Dukaten, – endlich auch Kupfergeld war seltener, – und zuletzt gar keine klingende Münze. Waren mußten den Ausgleich machen. Lauter Papiergeld war nur vorhanden. Nachdem aber die k. k. Nationalbank nur 1 fl. C.-M. als den kleinsten Münzzettel hatte – wurden diese Banknoten von 1 fl. bis 2 fl. in vier Teile zerrissen und geschnitten, so dass nichts als meistens solche Viertel-Banknotenstücke waren, worunter auch letzter Zeit falsche, nachgeahmte, erschienen. Inzwischen ließen Fabrikanten, Kaufleute, Schänker, ja selbst Ämter sich Assignate verfertigen, – und selbe gingen wie k.k. Banknotengeld in Umlauf; es war von 1 kr. bis 30 kr. in solchen Billetts zu haben, – und überall, – selbst in öffentlichen Kassen angenommen, und hießen allgemein als Privat-Geld, und anderen gegen österreichische Banknoten ver- und eingewechselt. In Hohenelbe wurde jedoch kein solches Privatgeld angefertigt, nur allerhand angenommen und verwechselt. Anfangs erschien gegen die Herausgabe kein Verbot, – denn die Regierung war ganz gelassen, – und geduldig, doch später wurde dieses Privatgeld im Umlauf strenge verboten und hörte zuletzt, Ende 1850 ganz auf. Diese k. k. Bank ließ 10 kr. und 6 kr. von Papier herausgeben, doch wegen Mangel an Kupfergeld bis zu diesem Betrage, – wurden die Zehner und Sechser halbiert, und als Stückchen im Verkehr überall in Ausübung gebracht. Gold und Silber, ja selbst Kupfer erhielt Agio, – das heißt Aufgabe von Banknoten. Gold hatte bis 48, Silber 36 bis 40 Prozent, Kupfer 10 Prozent Agio. Die Regierung ließ Kupfergeld in Fülle auszahlen und herausgeben, doch alles half nichts – selbst das Kupfergeld wurde dem Umlaute entzogen, wahrscheinlich aufgehoben, – wer´s aufheben konnte, – denn es ging die Ahndung – das Papiergeld würde fallen, wie anno 1811. Anno 1851 sollten die alten Kupfermünzen außer Gang kommen, und so dadurch kamen die Kupfermünzen in Umlauf auch zugleich neue Prägung erfolgt, etwas leichtere 1 kr. als die von 1816.

Die Geschäfte im Jahre 1848 stockten, und gingen sehr flau, weil Krieg mit Ungarn in Aussicht war und auch 1849 und 1850 erfolgte. Um nun die Konstitution zu beginnen, erließ Se. Majestät Kaiser Ferdinand eine Gesetzesbestimmung oder Zusammenstellung, – allein – man kritisierte sie, – und das Volk wollte selbst Besseres verfügen. Was von der Regierung ausging, wurde Übel gedeutet, jedoch nur mancherorts.

(Hier schließt die Denkschrift ohne Fortsetzung.)


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